Ohne einige Formalitäten geht es auch beim Führerschein nicht. Damit die Ausbildung und Prüfung reibungslos und ohne Zeitverzögerung ablaufen kann, musst Du bei der Führerscheinbehörde einen „Antrag auf Fahrerlaubnis“ stellen. Diesen füllen wir gern gemeinsam mit Dir bei uns in der Fahrschule aus.
Der amtliche Führerscheinantrag kann fünf bis sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters - also mit 17 ½ Jahren bzw. mit 16 ½ Jahren bei dem „Begleitenden Fahren“ (BF 17) - gestellt werden.
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
In Zusammenarbeit mit der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände und der BHW-Bank können wir Dir bei der Finanzierung Deines Führerscheines schnell und unkompliziert helfen.
Den Führerschein für monatlich nur 50,- Euro - alle weiteren Informationen unter Voraussetzungen.
Nutze Deine Möglichkeiten und informiere Dich unverbindlich bei uns persönlich.
Für die Darlehensbearbeitung sind einige persönliche Daten des Darlehensnehmers (Selbstauskunft) erforderlich.
Wichtig ist, dass der Darlehensnehmer ein unbefristetes Arbeitsverhältnis hat (Ausbildung ist befristet) und über ein entsprechendes Nettoeinkommen (Ledige ca 900 €, Verheiratete ca. 1100 €) oder eine Rente verfügt.
Der Arbeitgeber muss in Deutschland ansässig sein und der Darlehensnehmer muss sein Konto bei einer deutschen Bank haben (EU-Recht).
Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Erziehungsgeld, BAFÖG und Ausbildungsvergütung werden nicht als Einkommen angerechnet.
Bei Selbstständigen und Freiberuflern muss die Selbstständigkeit mindestens ein halbes Jahr bestehen. Die maximale Finanzierungssumme beläuft sich bei dieser Berufsgruppe auf 3000 €.
Die Beschäftigungsdauer eines Angestellten/Arbeiters muss unabhängig von der Probezeit mindestens ein halbes Jahr bestehen. Der Ablauf der Probezeit ist zwingend erforderlich.
Sollten diese Voraussetzungen nicht gegeben sein, benötigt man einen andern oder 2. Darlehensnehmer (Vater, Mutter, Partner, Großeltern, Freunde etc.), welcher ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und ein entsprechenden Einkommen (oder Rente) hat.
Bei Rentnern muss die Darlehenslaufzeit so gestaltet sein, dass das Darlehen mit dem 75. Lebensjahr zurückgezahlt ist.
Bei jungen Menschen unter 23 Jahren ist es sinnvoll, einen zweiten Darlehensnehmer beizubringen.
Bis zu einer Finanzierungssumme von 3000 € werden nach vorläufiger Genehmigung des Darlehens lediglich Kopie vom Personalausweis und Kopie der EC-Karte benötigt.
Der effektive Jahreszins beträgt derzeit 9,95 %.
Die Laufzeit ist frei wählbar zwischen 6 und 72 Monaten.
Für die Rückzahlung kann jede beliebige Wunschrate (mindestens jedoch 50 €) vereinbart werden.
Sondertilgungen und vorzeitige Rückzahlung sind jederzeit möglich.
Wir helfen gern mit einer unverbindlichen persönlichen Beratung.