Schon Gewusst ?

Führerschein mit 17 Jahren

In Brandenburg könnt Ihr schon mit 16 1/2 Jahren mit der Ausbildung beginnen und mit 17 Jahren in Begleitung Auto fahren, vorausgesetzt die Eltern sind einverstanden und Euer Wohnort liegt in Brandenburg. Nach bestandener Führerscheinprüfung bekommt Ihr eine Prüfbescheinigung in der alle beantragten Begleiter eingetragen sind.
Ziel des begleiteten Fahrens ist es, im Beisein eines erfahrenen Begleiters Fahrerfahrung zu sammeln.

Aktuelle Studien belegen, dass viele Jugendliche zugeben, dass ihr Fahrverhalten oft durch Angst bestimmt ist und sie sich mehr Sicherheit wünschen. Sie haben gerne einen Beifahrer an ihrer Seite. Nach bestandener Prüfung erhalten sie als Führerschein eine Prüfbescheinigung, auf der die Begleitpersonen eingestragen sind. Damit dürfen sie in ganz Deutschland fahren, natürlich immer nur mit einem eingetragenen Begleiter.

Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren den Führerschein für PKW besitzen und nicht mehr als drei Punkte in Flensburg haben.
Für die Begleitperson gilt die 0,5 Promille-Grenze.



Fahrplan zum Führerschein mit 17

Ab 16 1/2 Jahren: FS-Ausbildung in der Fahrschule

Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE (enthaltenen Führerscheinklassen L, M und S) wie bisher, nur ein Jahr früher.

Antragstellung für Bewerber aus dem Bereich Strausberg:
Einreichen der kompletten Unterlagen (dabei helfen wir gern) beim Straßenverkehrsamt - Führerscheinstelle - in Strausberg.
Auf Wunsch übernehmen wir diesen Service gern für Euch.

Antragstellung für Bewerber aus dem Bereich Frankfurt(Oder):
Einreichen der kompletten Unterlagen(dabei helfen wir gern) beim Straßenverkehrsamt - Führerscheinstelle - in Frankfurt(Oder).
Auf Wunsch übernehmen wir diesen Service gern für Euch.

Mitzubringen sind:
2 Lichtbilder, Sehtest, Bescheinigung über "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort" sowie für jeden Begleiter eine unterschriebene Bescheinigung mit der Fotokopie seines Personalausweises und des Führerscheines (Vordrucke für diese Bescheinigung erhaltet Ihr bei uns in der Fahrschule).

Führerscheinprüfung
Die theoretische Führerscheinprüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag durchgeführt werden.

Mit 17 Jahren
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres:
Aushändigung einer Prüfbescheinigung (nur im Inland gültig) anstelle eines Kartenführerscheines.
Fahrerlaubnis mit der Auflage, nur mit einem Begleiter zu fahren, der in der Prüfbescheinigung aufgeführt wird. Der junge Fahrer ist der allein verantwortliche Fahrzeugführer!
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrerfahrung.

Mit 18 Jahren
Unbeschränke Fahrerlaubnis wird erteilt.
Der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt.



Begleiter

Seien Sie einfach nur da!
Als Beifahrer sind Sie kein Ersatzfahrlehrer. Greifen Sie nicht ins Lenkrad. Sie sind Ansprechpartner und Ratgeber und haben jetzt die Chance, die Ihnen anvertrauten Jugendlichen dabei zu unterstützen, sich umsichtig und verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu bewegen.
Seien Sie einfach nur da. Allein die Anwesenheit einer älteren und erfahrenen Person wirkt sich beruhigend aus und vermittelt Sicherheit.
Hilfreich können warnende Hinweise sein, zum Beispiel bei zu hoher Geschwindigkeit, zu dichtem Auffahren oder wenn die jungen Fahranfänger gefährliche Überholmanöver starten wollen.
Sie erkennen die gefährliche Situation viel früher und können zu vorausschauendem Fahren motivieren.
Wir bieten Ihnen einen 90-minütigen Vorbereitungskurs zum begleitenden Fahren an. An diesem sollten Begleiter und Fahrschüler gemeinsam teilnehmen.

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